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15 + Jahre Expertise
Datenschutz, Compliance & Informationssicherheit
65+ Rechtsexperten und IT-Berater
Internationale Mandanten
aus 35+ Ländern
Die Hotellerie ist eine der datenintensivsten Wirtschaftszweige unserer Zeit. Die Arbeit in diesem Sektor beinhaltet viele datenschutzrechtliche Aspekte und Herausforderungen. Auf Grund ihrer Risikobehaftung wird die Hotellerie durch die Aufsichtsbehörden stark reguliert und kontrolliert. Prüfungen und Beschwerden sind hier fortlaufend relevant. Unsere Datenschutzexperten beraten die gesamte Branche; vom Hotelier, über große Hotelketten bis hin zu externen Dienstleistern der Hotels.
Grundsätzlich sind die Daten von Gästen in Hotels sehr sensibel und sehr persönlich. Zudem werden sie bereits zu Beginn z.B. bei einer Buchung/Anfrage eingegeben und genutzt. Die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die DSGVO geregelt. Wir helfen ihnen dabei einen gesetzeskonformen Ablauf, von der Aufnahme über die Speicherung bis zur Löschung der Daten zu realisieren.
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Was hinsichtlich des Datenschutzes in der Tourismusbranche zu beachten ist
Während eines Hotel-Aufenthaltes werden viele Verhaltensweisen/Verhaltensspektren des Gastes sichtbar, wie z.B. die Ess- und Schlafgewohnheiten oder die Freizeitaktivitäten. Dabei gilt es besonders die Persönlichkeitsrechte und die Integrität der Gäste zu wahren. Weil hier der höchstpersönliche Lebensraum der Gäste betroffen ist, müssen technisch-organisatorische Maßnahmen in besonderem Maße Beachtung finden. Auch bei einer möglichen Videoüberwachung im Hotel sind viele Aspekte und Spezialvorschriften einzuhalten.
Die Haftungsanfälligkeit ist insgesamt sehr hoch und nur eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem verheerenden Schaden betroffener Personen führen, welches aufsichtsbehördliche Bußgelder oder hohe Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann. Standardisierte Vorlagen sind in diesem Bereich kaum einsetzbar, weil die Datenverarbeitung konkret für jedes einzelne Hotel individuell abgebildet werden muss.
Sensible Daten
Des Weiteren kommen Mitarbeiter täglich in Berührung mit überproportional vielen sensiblen Daten der Gäste. Diese müssen von spezialisierten Datenschützern proaktiv und aus praktischer Sicht geschult werden; der Verantwortliche ist auch hier einem großen Haftungspotenzial ausgesetzt.
Marketing- und Sales-Abteilungen sind für alle Aktivitäten um Vermarktung und Verkauf eines Hotels zuständig. In der Hotellerie vertreten Marketing- und Sales-Abteilungen die Hotelmarke/ die Hotels nach außen und entwickeln sie ständig weiter. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen zum Beispiel zu Firmenkunden, Reisebüros und Reservierungsagenturen. In dieser Tätigkeit spielen ebenfalls viele datenschutzrechtliche Faktoren eine Rolle. Zu denken ist z.B. an Datenschutz im Rahmen von Bewertungsportalen oder bei der Verarbeitung zu Werbezwecken (z.B. auch beim Newsletter-Versand).
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Fünf Schritte zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften:
Vorstellung Ihres Unternehmens und Bekanntmachung von KINAST sowie aller relevanten Ansprechpartner. Besprechung des aktuellen Datenschutzaufbaus und der wichtigsten Datenschutzthemen.
Durchführen eines Datenschutz-Audits vor Ort oder anhand von Fragebögen, um den aktuellen Datenschutzstatus Ihres Unternehmens zu bewerten.
Dokumentation des aktuellen Datenschutz-Stands und gegebenenfalls Festlegen weiterer erforderlicher Maßnahmen.
Durchführen aller im Rahmen des Datenschutz-Audits ermittelten notwendigen Maßnahmen.
Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten und fortlaufende Beratung ab dem ersten Tag.
Standardisierte Vorlagen zur Umsetzung des Datenschutzes in den Hotels und der Tourismusbranche sind leider nicht anwendbar, da die Datenverarbeitung konkret für jedes einzelne Hotel abgebildet werden muss.
Wir haben zahlreiche Mechanismen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Grundsätze der DSGVO entwickelt. Sie können Ihren Gewohnheiten folgen – wir schützen Ihre Daten mit unserer Expertise.
Unser Service für Sie
Unsere Rechtsexperten helfen Mandanten im Tourismussektor
Wir haben zahlreiche Mechanismen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes entwickelt und berücksichtigen dabei die neuen Grundsätze der Allgemeinen Datenschutzverordnung.
Ob als Berater oder als externer Datenschutzbeauftragter, wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen aber zugleich praxistauglichen Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in der Hotelbranche. Wir tragen Sorge dafür, dass Sie wettbewerbsfähig bleiben.
Ihre Datenschutzexperten für die Hotellerie
Laura Graßie, LL.M.
Rechtsanwältin | Geschäftsführerin KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kathlyn Majerkowski, LL.M.
Rechtsanwältin (BR, PT)
Sie sind im Tourismussektor tätig und benötigen eine Datenschutz-, Compliance- oder Informationssicherheitslösung?
Was auch immer Ihre Fragen, Sorgen oder Bedenken sind – wir liefern Ihnen alle Antworten, nach denen Sie suchen. Bitte zögern Sie nicht, sich mit unserem Team aus erfahrenen Anwälten und Datenschutzexperten in Verbindung zu setzen, um eine individuelle, zukunftssichere Lösung für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu erhalten.
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