Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Die Komplettlösung: Maßgeschneidert. Businessorientiert. Zukunftsfähig.

Als Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) bieten wir Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen individuell maßgeschneiderte Lösungen für einen modernen High Level – Datenschutz

„Moderner Datenschutz“ heißt für uns: businessorientiert und zukunftsfähig!

Datenschutz, der nicht nur zu Rechtskonformität führt, sondern Ihr Business auch besser macht, alle seine Potentiale erschließt und so einen echten Mehrwert und Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich bringt.

Denn einfach nur die DSGVO umzusetzen, bremst Ihr Business…

Als Ihr Externer Datenschutzbeauftragter optimieren wir Ihre Prozesse und machen Ihre Organisation effizienter und flüssiger, während wir den Datenschutz reibungslos integrieren.

Und das tun wir in rechtlich höchster Qualität, denn nur korrekt implementierte, nachhaltige Lösungen bleiben dauerhaft für Sie nutzbar und führen in der immer digitalisierteren Unternehmenswelt zu Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsvorteilen.

Das Wichtigste in Kürze:

Warum KINAST?

Ihre Vorteile:

  • Als Externe Datenschutzbeauftragte bieten wir Ihnen die komplette Rundum-Lösung
  • Großes Team an hochqualifizierten und -spezialisierten Rechtsanwälten und Beratern
  • Umfassende Kenntnisse der Branchenspezifika und technologischen Systeme
  • Effektive Organisation und Kommunikation – wir bringen Ihr Projekt schnell und flüssig ans Ziel
  • Transparente und kalkulierbare Kosten durch Pauschalen/Stundenkontingente

Ihre Vorteile mit uns als Externe Datenschutzbeauftragte

#wir erledigen alles für Sie
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, wir überprüfen Ihren Status Quo, führen Ihre Wünsche und Bedürfnisse einer Lösung zu und implementieren alle erforderlichen Strukturen und Prozesse.

#der entscheidende Wissensvorsprung
Wir wissen seit Jahren, wie Unternehmen datenschutzrechtlich ticken, was sie brauchen und wie „dennoch“ funktioniert, was unlösbar schien. Geht nicht gibt’s nicht!

#Ihr Projekt in Rekordzeit
Wir sind schnell und effizient, kommunizieren effektiv und sind perfekt durchorganisiert – und passen uns an Ihre vorhandenen Strukturen und Kommunikationswege an.

#futureproof
Daten sind das Lebenselixier der heutigen digitalen Wirtschaft. Wir liefern praktische Lösungsvorschläge, wie Sie Ihre Daten effektiv, nachhaltig und verantwortungsvoll nutzen können, um Ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Wir geben unseren Mandanten das, was sie brauchen – und zwar schnell, unkompliziert und businessorientiert

Wir wissen, was wir tun

Die Stellung des Externen Datenschutzbeauftragten ist seit 15 Jahren unsere absolute Spezialität und Kernkompetenz. Diese Erfahrung ist oft der entscheidende Wissensvorsprung.

Wir sind für zahlreiche Mittelständler, Organisationen und internationale Großkonzerne mit komplexen Datenstrukturen in unterschiedlichen Branchen tätig – in Deutschland, Europa und weltweit – und gehören seit Jahren zu den führenden Wirtschaftskanzleien für Datenschutzrecht.


Wir kennen Ihre Branche –
und auch die Lösung, an die Sie nicht mehr geglaubt haben

Durch unsere jahrelange Inhouse-Erfahrung in den verschiedensten Branchen und Unternehmensgrößen kennen wir die datenschutzrechtlichen Besonderheiten und spezifischen Technologien Ihrer Branche aus dem Effeff.

Großkonzern, Industrie, Bank, Hochschule, öffentliche Hand, gemeinnützige Organisation, Start-Up? Wir wissen genau, was sie brauchen – und kennen für jedes Ihrer Probleme bereits die passende Lösung.

Sie kaufen unseren Erfahrungsschatz aus vorangegangenen Projekten in Ihrer Branche quasi mit ein. Wir können Ihnen dadurch so gut, schnell und effizient helfen, wie kaum ein anderer. Und das spart Zeit, Aufwand, Nerven – und Kosten.


Wir verstehen Ihr Businesskonzept – und Ihren Risikoappetit

Die Komplexität in großen Unternehmen geht weit über die Erfordernisse der DSGVO hinaus. Aus diesem Grund nehmen wir Ihre Businessperspektive ein und folgen einem risk-based-approach.

Wir verstehen Ihre Unternehmensabläufe und Businessprozesse – und folgern erst dann die nötigen Maßnahmen.

Als Ihr Externer DSB verstehen wir uns nicht als „Nein-Sager“, sondern als Problemlöser. Unser Ziel ist immer ein Enablement unserer Mandanten – und als erfahrene Anwälte nutzen wir rechtliche und praktische Spielräume, um mit kreativen und praktikablen Lösungen das Optimum für Ihr Business herauszuholen.

Kurz: Ihr Unternehmen soll nach dem Datenschutz besser funktionieren als vorher!

Wir erarbeiten ein individuell maßgeschneidertes Datenschutzkonzept, das zu ihrem Bedarf und Risikoappetit passt und ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick hat – und so ihre Businessziele mit Ihrem Datenschutz-Bedarf in Einklang bringt.


„Yes we can!“ – unsere Organisation und Umsetzungskompetenz sind essentiell

Alle Zertifikate und Berufsjahre nützen nichts, wenn man den „Job“ nicht zu Ende bringt.

Wir sind sehr gut organisiert und folgen bewährten, über die Jahre optimierten Abläufen, die schnell und sicher zum Ziel führen.

Wir können vorhandene Strukturen schnell erfassen und darin Ordnung schaffen – und hinterlassen eine geordnete Datenschutz-Struktur.

Aus diesem Grund werden wir nicht selten als Nachfolge eines vorangegangenen DSB oder für eine Interimstätigkeit beauftragt, oder wenn es um den Aufbau einer internen Datenschutzabteilung geht. Teilweise werden wir auch herangezogen und übernehmen, wenn Projekte von Externen Datenschutzbeauftragten mangels Organisations- und Umsetzungsfähigkeit nicht zu Ende geführt wurden.


Wir haben die Man- und Woman-Power – wenn’s drauf ankommt

Durch unser großes Team an Spezialisten können wir auch umfangreiche Projekte in großen Legal Teams zügig durchführen und z.B. auch in mehreren Ländern gleichzeitig auditieren.

Wir beraten Sie in allen Ländern und Rechtsordnungen und agieren in unterschiedlichen Projektsprachen.


Wir machen Ihnen das Leben leichter

Es gibt sicherlich Datenschutzbeauftragte, die Ihnen viel Arbeit machen.

Wir nicht. Im Gegenteil. Wir nehmen Ihnen Sorgen ab.

Wir erledigen alles für Sie – proaktiv, routiniert und schnell – ohne viel Zutun Ihrerseits.

Durch unsere Branchenerfahrung benötigen wir nicht viel Zusatzinformation von Ihnen und können zügig beginnen. Wir entlasten Ihre internen Ressourcen, kommunizieren effektiv über alle Ebenen und stellen zuverlässig und schnell die geforderte Accountability her.

Das verstehen wir unter echtem Outsourcing.


Beste Verfügbarkeit

Wir sind stets und überall für sie verfügbar, sachlich, örtlich und zeitlich.

Wir kommunizieren nicht nur mit dem Ansprechpartner, wir reden auch mit der Geschäftsführung, gehen zum Betriebsrat oder besichtigen mit dem Hausmeister ihre Kameras.

Wir haben kurze Responsezeiten. Und wir betreuen Sie immer in kleinen Teams von mindestens 2-3 Beratern, so dass auch bei Abwesenheiten eine durchgehende Betreuung durch einen Ihnen bekannten Berater sichergestellt ist.  


Behördenerfahrung – wenn es denn doch mal passiert…

Wir sind es gewohnt, mit den Behörden zu kommunizieren und können Sie im Fall der Fälle daher sehr gut unterstützen und Ihnen bei behördlichen Anfragen und Überprüfungen beratend und als Vertretung gegenüber den Behörden und Gerichten zur Seite stehen.


Was unsere Mandanten am meisten schätzen?

Unsere Mandanten wünschen sich Vertrauen und eine klare, sich leicht anfühlende Lösung.

Und das bekommen sie bei uns.


Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihren Fragen oder für ein Angebot und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

FAQ – Externer Datenschutzbeauftragter

Hat ein Externer Datenschutzbeauftragter Vorteile?

Selbstverständlich!

Unternehmen haben grundsätzlich die freie Wahl, ob sie einen externen Dienstleister als Datenschutzbeauftragten bestellen oder einen Mitarbeiter des Unternehmens als internen Datenschutzbeauftragten designieren.

Was muss ein interner Datenschutzbeauftragter leisten können – und welche Vorteile hat ein Externer Datenschutzbeauftragter?

1. Experten-Know-How – Mehr als Kenntnis der Gesetzeslage

Ein Unternehmen, das sich für die Bestellung eines Externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, erhält ein auf hochspezialisiertes Experten-Knowhow gestütztes professionelles Datenschutzmanagement.

Ein interner Datenschutzbeauftragter muss sich das erforderliche Fachwissen erst aneignen und auch fortlaufend auffrischen. Zudem fehlt es ihm an der praktischen Erfahrung, die geforderte Accountability (Rechenschaftspflicht, Dokumentationspflicht und aktive Vorweisbarkeit) schnell und effektiv (oder überhaupt) herbeizuführen. Und selbst wenn er alle für die Datenschutzkonformität erforderlichen Regelungen kennt und umzusetzen weiß, wird das in der Regel eine eher steife, hinderliche Konstruktion.

Er spielt die Klaviatur des Datenschutzrechts aber natürlich nicht wie ein Profi, der aufgrund seines Wissens und praktische Branchenerfahrung beliebige kreative Lösungen und fürs Business förderliche Ergebnisse herbeiführen kann.
In der heutigen Zeit ist Datenschutz kein notwendiges Übel, das man einfach irgendwie abhakt, sondern eine formbare Masse, die mit der richtigen Strategie und Know-How umgesetzt, das jeweilige Unternehmen optimal umschließt und auskleidet, die Geschäftsziele fördert und zukunftsfähig macht.

2. Synergieeffekte durch Branchenerfahrung

Durch unsere jahrelangen Inhouse-Erfahrungen in nahezu allen Branchen wissen wir im Grunde schon, was Sie brauchen, bevor wir überhaupt mit Ihnen gesprochen haben.
Wir sind dadurch schneller, effizienter (und günstiger) – und kennen die Lösung selbst für Ihre größten Herausforderungen.
Dieses Wissen kaufen Sie mit ein – d.h. Ihr Unternehmen profitiert von den Synergieeffekten aus Erfahrungen des Externen Datenschutzbeauftragten mit anderen Unternehmen. Diese erstrecken sich auf branchenspezifische Anforderungen, technische Systeme und IT-Anwendungen, sowie den Umgang mit den Aufsichtsbehörden.

3. Sicherheit

Die daraus resultierende Erhöhung des Datenschutzniveaus bietet größeren Schutz vor behördlichen Anordnungen und Bußgeldern.
Der Sicherheitsaspekt ist insbesondere im Rahmen anstehender Zertifizierungsvorhaben in punkto „Nachhaltigkeit“ von Bedeutung. Wird ein neues System nicht datenschutzkonform eingeführt und erfolgt daraufhin eine behördliche Untersagungsverfügung, kann dies schwerwiegende Folgen für das betroffene Unternehmen haben, wenn es das neue System nicht mehr nutzen darf und das alte bereits abgeschaltet ist.

4. Kostenvorteile und Ressourcenschutz

Neben der fachlichen Expertise sprechen auch Kostenvorteile für die Auslagerung des Datenschutzes. Kosten, die einerseits für die (partielle) Freistellung des Mitarbeiters, der die Rolle des internen Datenschutzbeauftragten übernimmt, und andererseits für dessen gesetzliches Aus- und Weiterbildungserfordernis (Art. 39 DSGVO) anfallen würden, werden eingespart.
Die Belegschaft kann sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, so dass mit der Auslagerung des Datenschutzes ein interner Ressourcenschutz einhergeht.

5. Neutralität / Vermeidung von Interessenskonflikten

Durch Bestellung eines Externen DSB werden Interessenskonflikte innerhalb des Unternehmens von vornherein vermieden. Diese können beispielsweise entstehen, wenn die IT-Leitung oder die Geschäftsführung unzulässigerweise als Datenschutzbeauftragte bestellt wird. Es muss eine neutrale, sich lediglich am geltenden Recht orientierende Datenschutzberatung sichergestellt werden. Diese kann ggf. mit einer offensiven Darstellung der Datenschutzpolitik innerhalb und außerhalb des Unternehmens verbunden sein.

Ein weiterer Nachteil ist eine gewisse „Betriebsblindheit“, die bei internen Mitarbeitern als Datenschutzbeauftragte oft beeinträchtigend hinzukommt. Weiterhin erfährt ein externer Experte höhere Akzeptanz bei der Belegschaft, als ein interner Kollege.

6. Minimiertes Haftungsrisiko

Eine professionelle datenschutzrechtliche Beratung ist aufgrund gestiegener Bußgelder, der Verpflichtung zur Selbstanzeige (vgl. Art. 33 DSGVO) und teilweise gravierender Reputationsschäden mehr denn je unbestreitbares Ziel eines jeden Unternehmens.
Mit der Bestellung eines Externen Datenschutzbeauftragten ist zudem die Übernahme der Haftung für die Rechtskonformität interner Prozesse verbunden.

7. Ressourcen-Flexibilität / Kündbarkeit

Während ein interner Datenschutzbeauftragter aufgrund seiner Sonderstellung unkündbar ist (selbst nach einer eventuellen Freistellung), bleibt das Unternehmen wegen des Fehlens eines besonderen Kündigungsschutzes beim Externen Datenschutzbeauftragten flexibel und kann sich regelmäßig unproblematisch von der vertraglichen Bindung lösen.

Entscheidung: Interner oder Externer Datenschutz?

Wer die obige Zusammenstellung aufmerksam gelesen hat, muss feststellen, dass diese Entscheidung nur individuell für das jeweilige Unternehmen getroffen werden kann.

Gerne beraten wir Sie in dieser Hinsicht mit der gebotenen Neutralität. Denn in unserer täglichen Praxis beraten wir sowohl die internen Datenschutzabteilungen großer Konzerne als auch Unternehmen jeder Größe in der Position des Externen Datenschutzbeauftragten.
Wir kennen also beide Seiten aus jahrelanger Erfahrung und können Sie neutral und zielführend bei dieser durchaus wichtigen Entscheidung unterstützen.

Was sind die Aufgaben eines Externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen?

Ein Externer Datenschutzbeauftragter ist ein externer Dienstleister, der für das Unternehmen bzw. die Organisation die Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) nach der DSGVO übernimmt.

Er ist dafür verantwortlich, die Datenschutzkonformität des jeweiligen Unternehmens mit all seinen Arbeitsabläufen, Prozessen und technischen Systemen herzustellen und fortlaufend zu überwachen.

Der Externe Datenschutzbeauftragte hat in jedem Fall sicherzustellen, dass das gesetzlich geforderte Mindestmaß an Datenschutz erfüllt und die sogenannte „Accountability“ (Rechenschaftspflicht) des Unternehmens hergestellt wird. Darüber hinaus kann er vereinbarungsgemäß nach Bedarf auch zusätzliche Aufgaben übernehmen und das Unternehmen so weiter entlasten.

Die Aufgaben des Externen DSB in einzelnen:

  • Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Fragen Ihres Tagesgeschäfts und fungieren als direkter Ansprechpartner für die Entscheidungsträger Ihrer Organisation.
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und der relevanten weiteren Datenschutzgesetze und stellen eine datenschutzkonforme Verarbeitung sicher.
  • Unterstützung bei der Einführung eines effektiven Datenschutzmanagements und Beratung, wie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten am sinnvollsten zugewiesen werden.
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Rechenschaftspflicht (Accountability), wonach eine rechtskonforme Datenverarbeitung aktiv dargelegt werden muss.
  • Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten und Herstellung der Praxisbezüge zu Ihrer Organisation.
  • Erarbeitung bzw. Überprüfung der erforderlichen Dokumentation wie
  • Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)
  • Technisch Organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Lösch- und Archivierungskonzepte
  • Anlaufstelle für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden bei datenschutzrechtlichen Fragen.
  • Prüfung von Vorfällen (Datenpannen) auf Meldepflichtigkeit.
  • Betreuung auf langfristiger und stets vertrauensvoller Basis.

Was macht einen guten Datenschutzbeauftragten aus?

Die Benennung als Externer Datenschutzbeauftragter ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die nur an einen erfahrenen und verlässlichen Dienstleister übertragen werden sollte.
Allein wegen der erheblichen Bußgeld- und Schadensersatzrisiken ist es essenziell, dass der Externe Datenschutzbeauftragte die erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation aufweist.
Doch woran erkennen Sie einen qualifizierten Externen DSB und worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

Praktische und rechtliche Anforderungen:
Die rechtlichen Voraussetzungen dürften heutzutage wohl von jedem Anbieter im Markt der Externen Datenschutzbeauftragten erfüllt werden. Für die Qualität und das Ergebnis sind die praktischen Fähigkeiten daher viel entscheidender.

Denn abgesehen von „äußeren Qualifikatoren“ wie Reputation, Fachwissen, Zertifizierung etc., sind die nicht auf den ersten Blick erkennbaren „fachlichen Softskills“, wie eine effektive Organisation, Kommunikation und Umsetzungskompetenz, absolut essentielle Qualitätsmerkmale, um die von der DSGVO geforderte Accountability (Rechenschafts- und Nachweispflicht) schnell und zielsicher herzustellen.

Denn nur ein Externer Datenschutzbeauftragter, der seine Pflichten und Aufgaben anforderungsgemäß und gewissenhaft wahrnimmt und die Accountability in der Organisation erfolgreich herstellt, erfüllt die rechtliche Verpflichtung. Mit anderen Worten: es genügt für das Unternehmen nicht, einen Externen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben, wenn dieser nicht den gesetzlich geforderten Zustand der Accountability herstellt. Immer wieder kommt es vor, dass Projekte stark verzögert oder nicht zu Ende geführt werden – und wir werden dann hinzugezogen, um die Fäden vom vorherigen Externen Datenschutzbeauftragten aufzunehmen und die erforderlichen Aufgaben dann wirklich zuverlässig zu Ende zu bringen.

Wenn Sie uns fragen, geht es aber noch über die Herstellung von Rechtskonformität hinaus. Sie möchten einen Datenschutzbeauftragten mit viel Hands-On-Erfahrung in Ihrer Branche, der Ihnen nicht nur Zeit und Nerven spart, weil er Ihre Abläufe und Systeme bereits in- und auswendig kennt, sondern auch Ihre Prozesse optimiert, brachliegende Potentiale erschließt und kreative, businessnahe Lösungen für Sie findet, um möglich zu machen, wo bisher alle sagten „das geht nicht“. Das macht den Unterschied zwischen einem guten und einem sehr guten Externen Datenschutzbeauftragten aus. Und das ist unser Anspruch!

Wie gehen wir vor? Unser 3-Punkte-Plan für Datenschutz

Unser Konzept für eine stringente Tätigkeit als Ihr Externer Datenschutzbeauftragter baut auf unserem Drei-Punkte-Plan für Datenschutz auf:

Schwachstellenanalyse und Datenschutzbericht
In einem ersten Schritt führen wir ein Risk Assessment in Ihrem Unternehmen vor Ort durch. Basierend hierauf erstellen wir einen individuellen Bericht, um so den Grad der Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen aufzuzeigen. Darüber hinaus evaluieren wir etwaige Defizite, schlagen Maßnahmen vor und definieren Verantwortlichkeiten. Abschließend schlagen wir einen Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen vor.

Betreuung bei Umsetzung des Datenschutzberichts
Im Anschluss setzen wir etwaige im Rahmen des Risk Assessments identifizierte Maßnahmen um. Hierbei legen wir größten Wert darauf, Ihre internen Ressourcen möglichst wenig zu binden.

Dauerhafte Betreuung als Externer Datenschutzbeauftragter
Schließlich betreuen wir Ihr Haus dauerhaft als Externer Datenschutzbeauftragter in allen datenschutzrechtlichen Fragen. Damit gewährleisten wir die fortwährende Einhaltung der gesetzlichen Standards, die Anpassung der Verfahren an die Anforderungen neuer Gesetze und die Berücksichtigung aktueller Veränderungen von internen Prozessen.

Was darf ein Externer Datenschutzbeauftragter kosten?

Eine wichtige und berechtigte Frage, werden doch von einigen Kollegen bereits Standardpakete angeboten.

Wir halten nichts von vorgefertigten Paketen. Denn jedes Unternehmen, jede Branche, jede Organisation ist unterschiedlich. Und wir wollen, dass Sie genau das von uns bekommen, was Sie benötigen, um Ihre Ziele zu erreichen.

Deswegen erarbeiten wir ein faires, transparentes Angebot individuell in den Vorgesprächen. Aufgrund unserer effizienten, Zeit und Aufwand sparenden Organisation können wir aber – selbst als Anwälte mit einer sehr hochstehenden Leistung – eine sehr wettbewerbsfähige Preisgestaltung im mittleren Marktniveau bieten. Durch fixe Pauschalen oder Stundenkontingente, die nach Ihrem individuellen Bedarf abgestimmt werden, ist die Preiskalkulation für Sie stets transparent.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Die Pflicht zur Bestellung besteht, sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit des Art. 37 Abs. 1 DSGVO nachgeht. Diese Tätigkeiten bedürfen aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle.

Unter welchen Bedingungen eine solche datenschutzrechtlich besondere Kontrolle nötig ist, regelt Art. 37 Abs. 1 lit. a)-c) der DSGVO.

Eine Pflicht zur Bestellung besteht,

  • wenn die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird,
  • wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder
  • wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 besteht.

Nach § 38 BDSG-Neu ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn:

  • in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • bei automatisierter Verarbeitung (es ist nicht erforderlich, dass die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten Kernbereich der beschäftigten Person ist)

Eine Benennungspflicht bei unter 10 Personen besteht zudem, wenn:

  • der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegt
  • personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihren Fragen und Beratungswünschen oder für ein Angebot – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

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