KINAST Compliancelösungen
Whistleblowing-System

Siegel Kanzleimonitor 2022-23 & 2023-24

KINAST Whistleblowing-System

Einfach. Anonym. Rechtskonform.

Das KINAST Whistleblowing-System ist eine Plattform für anonyme Hinweisgeber zur sicheren Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder interne Vorschriften Ihres Unternehmens. Die Meldungen können von jedem Gerät, auf das Mitarbeiter innerhalb Ihrer Organisation zugriff haben, unkompliziert übermittelt werden.

Verfügbare Meldewege

Ab einer Unternehmensgröße von 50 Mitarbeitenden ist die Bereitstellung eines Whistleblowing-Systems verpflichtend.

5 Vorteile des KINAST Whistleblowing-Systems gegenüber den meisten anderen Lösungen:

Im Gegensatz zu vielen anderen Lösungen bekommen Sie bei KINAST eine All-in-One InHouse Lösung - vom Ansprechpartner, über die Meldekanäle bis zur Ombudsperson.


Die Ombudsperson fungiert als neutrale Instanz und Vermittler. Dies schafft Vertrauen und gewährleistet eine objektive Bearbeitung der eingehenden Hinweise.

Im Gegensatz zu vielen weiteren Lösungen stellen wir Ihnen einen sicheren, vertraulichen Kommunikationskanal zur Verfügung. Dieser Kanal schützt die Identität Ihrer Hinweisgeber und verhindert unbefugte Zugriffe Dritter. Unser System wird sicher gehostet und die Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Dadurch wird das Vertrauen in das Whistleblowing-System gestärkt und die Bereitschaft zur Meldung von Missständen gefördert.

Gegenteilig vieler weiterer Lösungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines persönlichen Treffens zur Übermittlung von Hinweisen. Die direkte Kommunikation erhöht nicht nur das Vertrauen gegenüber Ihren Hinweisgebern, sondern erfüllt auch darüber hinaus eine konkrete Anforderung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Unser vertraulicher Kommunikationskanal trägt somit zu einer umfassenden Klärung der Sachverhalte bei und garantiert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Das KINAST-Team verfügt über umfassende Expertise im Bereich Compliance, was eine fachkundige und rechtskonforme Bearbeitung der Hinweise sicherstellt. Dies garantiert eine professionelle und korrekte Bewertung der gemeldeten Vorfälle.

Bereits vor der tiefergehenden Prüfung wird geklärt, ob das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in diesem Fall anwendbar ist. Diese Vorabprüfung spart Zeit und verhindert unnötige rechtliche Schritte, wenn das Gesetz nicht greift.

Unsere Pakete auf einen Blick

Minimaler Aufwand. Maximale Sicherheit.

BASIS PAKET

150,- € 
(mtl)
  • zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr

PREMIUM PAKET

ab 300,- € 
(mtl)
  • zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr

PREMIUM+ PAKET

auf Anfrage
  • zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr
Exklusiv

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Wir beraten Sie gerne unverbindlich!

Unser Service für Sie

Die Vorteile des KINAST Whistleblowing-Systems als "externer Dienst"

Die Vorteile des KINAST Whistleblowing-Systems als "externer Dienst"

Wir übernehmen für Sie die komplette technische und rechtliche Umsetzung, d.h. den Aufbau und den Betrieb des KINAST Whistleblowing-Systems. Zudem unterstützen wir Sie bei der Kommunikation des Systems in Ihrem Unternehmen.

Durch das KINAST Whistleblowing-System haben Ihre Mitarbeiter und Stakeholder die Gewissheit, Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens sicher und vertraulich melden zu können.

Als unabhängige Ombudsperson haben wir eine natürliche Distanz zum Unternehmen, und Interessenkonflikte werden von vornherein vermieden. Wir beraten beide Seiten des Konflikts unparteiisch und arbeiten auf eine Lösung hin. Als Berufsgeheimnisträger genießen wir Vertrauen und handeln mit höchster Integrität und Diskretion. Whistleblower können sicher sein, dass ihre Informationen die jeweiligen Entscheider im Unternehmen erreichen, währenddessen ihre eigene Identität aber auf Wunsch gewahrt bleibt, wie es die Whistleblowing-Richtlinie verlangt.

Die Meldungen werden rechtlich und sachlich korrekt und datenschutzkonform bearbeitet und dokumentiert. Bei KINAST genießen ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.

Die Nutzung des KINAST Whistleblowing-Systems stellt sicher, dass auf Meldungen rechtskonform, zeitnah und angemessen reagiert wird und dass sie effektiv und qualifiziert bearbeitet werden.

Wenn Meldungen einfach "im Sande verlaufen", ist dies für Hinweisgeber demotivierend und es werden dann wieder externe Kanäle genutzt. Whistleblower müssen den internen Meldewegen in Bezug auf Sicherheit UND Effektivität vertrauen können. Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt als verantwortlichen Ansprechpartner für Ihre Stakeholder, der Whistleblowing mit der beruflichen Verpflichtung zu Vertraulichkeit, Sachkenntnis, Objektivität und Integrität behandelt, ist dies in höchstem Maße gegeben.

Wir gewährleisten Whistleblowern den größtmöglichen Schutz in einem sicheren, vertrauensvollen Umfeld.

Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie das von uns verwaltete Hinweisgebersystem zu einem festen Pauschalpreis von 150 €/Monat (zzgl. jeweils gültiger USt.) erhalten. Gerne unterbreiten wir Ihnen darüber hinaus ein individuelles Angebot.

Warum ist KINAST die beste Wahl für Ihr Whistleblowing-System?

Warum ist KINAST die beste Wahl für Ihr Whistleblowing-System?

Wir bei KINAST sind Ihr Partner für alle Belange des Hinweismanagements und Whistleblowings. Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich der Compliance und unserem KINAST Whistleblowing-System, das persönliche Zusammenkünfte ermöglicht und uns als Ombudsperson agieren lässt, heben wir uns von vielen anderen Anbietern ab.

Unsere Stärken im Überblick:

Umfassende Expertise

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Einrichtung von effizienten Whistleblowing-Systemen.

Aktualität und Wissen

Wir halten uns kontinuierlich über aktuelle Gesetzesänderungen und Best Practices im Bereich Whistleblowing auf dem Laufenden.

Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit

Datenschutz ist unsere Kernkompetenz. Wir behandeln Hinweise und Informationen mit höchster Vertraulichkeit und bieten Ihnen zuverlässige Unterstützung.

Ethik und Integrität

Wir setzen uns für ethische Geschäftspraktiken und Integrität ein und schützen Hinweisgeber vor Repressalien.

Kundenzufriedenheit

Unser vorrangiges Ziel ist Ihre Zufriedenheit und der Erfolg Ihres Unternehmens im Einklang mit ethischen Standards und rechtlichen Vorschriften.

KINAST Whistleblowing-Systeme für jede Branche

Branchen, in denen unsere Kunden tätig sind

Bereit, Whistleblowing in Ihrem Unternehmen zu fördern und ein effizientes Hinweismanagement einzuführen?
Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können. Wir sind Ihr Partner für Compliance, Transparenz und Ethik.
 

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Whistleblowing-System beantwortet.
Sollten Sie spezifischere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Über Whistleblowing-Systeme können Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner Verstöße gegen ethische Standards, Gesetze oder Unternehmensrichtlinien melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. 

Ein effizientes Hinweismanagement stellt sicher, dass gemeldete Verstöße effektiv erfasst, verfolgt und untersucht werden. Dies fördert die Transparenz im Unternehmen und trägt dazu bei, ethische Standards zu wahren und rechtliche Risiken zu minimieren. 

Durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz sind viele Unternehmen, Organisationen und Behörden verpflichtet, ein Whistleblowing-System einzurichten.

Das KINAST Whistleblowing-System ist unsere Lösung für Ihr Unternehmen zur Bereitstellung eines Hinweisgeberschutzgesetz-konformen und rechtssicheren Meldesystems.

Ja, das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass interne Meldestellen auch anonyme Meldungen bearbeiten sollten. Allerdings besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Meldekanäle so zu gestalten, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.

Das HinSchG gilt für die Meldung und Offenlegung von Informationen über Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, sowie für Verstöße gegen bestimmte bundes- und landesrechtliche Vorschriften und direkt geltende EU-Rechtsakte. Hierzu zählen unter anderem Verstöße gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Produktsicherheit, Datenschutz und Umweltschutz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße erlangt haben. Dazu zählen Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Freiwillige, Praktikanten und andere vergleichbare Personen.

Ja, auch die Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, müssen geschützt werden. Ihre Identität und alle sie betreffenden Informationen müssen vertraulich behandelt werden, um ihre Rechte zu wahren.

Bei der Nutzung von webbasierten Hinweisgebersystemen müssen alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies umfasst die Sicherstellung der Vertraulichkeit und Integrität der Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen.

Externe Meldestellen sind unabhängige Stellen, die vom Staat eingerichtet wurden, um Meldungen über Verstöße entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Hinweisgeber dürfen sich direkt an diese externen Stellen wenden, insbesondere wenn sie befürchten, dass eine interne Meldung nicht wirksam bearbeitet wird oder Repressalien drohen.

Hinweisgeber, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen melden, können nicht den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes in Anspruch nehmen und können für die durch die Falschmeldung verursachten Schäden haftbar gemacht werden.

Ja, das Hinweisgebersystem der Konzernmutter kann auch für Tochterunternehmen im Ausland genutzt werden, sofern dies im Einklang mit den jeweiligen nationalen Vorschriften steht und die Vertraulichkeit sowie der Schutz der Hinweisgeber gewährleistet sind.

Eine interne Meldestelle ist eine vom Unternehmen eingerichtete Stelle, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zuständig ist. Diese Funktion kann beispielsweise von internen Compliance-Abteilungen oder von externen Ombudspersonen wahrgenommen werden.

Die IT-Abteilung darf nur dann Zugriff auf das Hinweisgebersystem haben, wenn dies für den IT-Support oder zur Sicherstellung der IT-Sicherheit erforderlich ist und die Vertraulichkeit der Meldungen gewahrt bleibt.

 

Ja, auch der öffentliche Sektor ist verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzuführen und Meldungen über Verstöße entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Repressalien umfassen alle Handlungen oder Unterlassungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der hinweisgebenden Person stehen und als Reaktion auf eine Meldung oder Offenlegung einen ungerechtfertigten Nachteil verursachen. Dazu gehören Kündigungen, Disziplinarmaßnahmen, Mobbing und andere Formen der Benachteiligung.

 

Unternehmen ohne Hinweisgebersystem riskieren, Verstöße und Missstände nicht rechtzeitig zu erkennen, was zu rechtlichen, finanziellen und reputationsbezogenen Schäden führen kann. Zudem können sie gesetzlich sanktioniert werden, wenn sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht erfüllen.

Ja, das Unternehmen muss dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung über geplante und ergriffene Folgemaßnahmen geben.

Unternehmen, die kein Hinweisgebersystem implementieren, können mit Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen, da sie gegen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes verstoßen.

Ja, sowohl die Identitäten der Hinweisgeber als auch der beschuldigten Personen müssen vertraulich behandelt werden, um deren Rechte und Schutz zu gewährleisten.

Ja, zentrale Hinweisgebersysteme in Unternehmensgruppen und Konzernen sind zulässig, sofern sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und die Vertraulichkeit sowie der Schutz der Hinweisgeber gewährleistet sind.

Fordern Sie ein Angebot an

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KINAST Whistleblowing-System

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