KINAST Datenschutzlösungen
Social Media Aktivitäten
Erfahren Sie, warum die Datenschutzkonformität der Social Media Aktivitäten Ihres Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind und wie wir Sie dabei unterstützen, den Datenschutz zu wahren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
- Rundum-Service Lösung
- Individuelle, effiziente Abwicklung
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Datenschutz für Unternehmen auf Social Media Kanälen
Branchenübergreifend gehört es mittlerweile für viele Unternehmen zum guten Ton, auf einem oder mehreren Social-Media-Kanälen wie beispielsweise Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter oder sogar dem eigenen Blog präsent zu sein. Als soziale Medien gelten dabei solche Angebote, bei denen der Nutzer nicht nur passiver Konsument ist, sondern einen direkten Rückkanal zum Unternehmen erhält.
Ein Social-Media-Auftritt kann dabei zum Anbieten allgemeiner Informationen über das Unternehmen und seine Produkte bis hin zur Abwicklung eines Teils des Kundenservices genutzt werden. So vielfältig die denkbaren Einsatzmöglichkeiten für soziale Medien sind, so weitreichend sind auch die rechtlichen Fragestellungen in Bezug auf diese Kommunikationskanäle. Vor allem die Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete, nicht nur des Datenschutzrechts, macht diese Betrachtung komplex.
Externe Datenschutzbeauftragte arbeiten häufig sowohl mit Unternehmen als auch mit Behörden zusammen und tragen so zum Schutz und zur Verwirklichung aller Grundrechte bei. Dazu gehören beispielsweise ein möglicher Ansehensverlust oder extreme finanzielle Belastungen. Darüber hinaus stärken Externe Datenschutzbeauftragte das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern in die Datenerhebung und -verarbeitung des jeweiligen Unternehmens.
Qualifizierte externe Datenschutzbeauftragte sollen Unternehmen dabei helfen, die mit Datenschutzverletzungen verbundenen Risiken zu mindern. Diese Tätigkeit muss in hohem Maße transparent und jederzeit nachvollziehbar sein.
Unser Konsultationsprozess
Vorstellung Ihres Unternehmens und Bekanntmachung von KINAST sowie aller relevanten Ansprechpartner. Besprechung des aktuellen Datenschutzaufbaus und der wichtigsten Datenschutzthemen.
Durchführen eines Datenschutz-Audits vor Ort oder anhand von Fragebögen, um den aktuellen Datenschutzstatus Ihres Unternehmens zu bewerten.
Dokumentation des aktuellen Datenschutz-Stands und gegebenenfalls Festlegen weiterer erforderlicher Maßnahmen.
Durchführen aller im Rahmen des Datenschutz-Audits ermittelten notwendigen Maßnahmen.
Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten und fortlaufende Beratung ab dem ersten Tag.
Unsere Beratungsschwerpunkte
KINAST bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Datenschutztools und Ressourcen, darunter:
Am Beginn steht bereits die arbeitsrechtlich zu beurteilende Frage, ob und wer Social-Media-Angebote beruflich und/oder privat während der Arbeitszeit überhaupt nutzen darf. Bereits diese Eingangsfrage trifft de facto jedes Unternehmen und kann nicht ohne Ausblick auf die – auch juristischen – Folgen einer etwaigen Entscheidung für das Unternehmen erfolgen. Wünscht das Unternehmen einen Gebrauch von Social Media einzelner oder besonderer Art nicht, ist zu prüfen, wie das Verbot der Nutzung unter Berücksichtigung aller Unternehmensprozess wirksam umgesetzt werden kann. Hierbei gilt es erneut primär arbeitsrechtliche Fallstricke im Auge zu behalten.
Ist die Frage hingegen eindeutig mit „ja“ beantwortet, will darüber hinaus der interne Umgang eines Unternehmens mit sozialen Medien sorgsam geplant sein. Ist eine solche Nutzung generell erlaubt, muss sich der Arbeitgeber die Frage stellen, ob es nicht sinnvoll ist, einen Verhaltenskodex zu statuieren, der verhindert, dass durch Äußerungen eines Mitarbeiters rechtliche Probleme für den Arbeitgeber entstehen, oder dessen Reputation beschädigt wird.
Ferner sollte eine klare Trennung von privaten und betrieblichen Aktivitäten bei Social-Media-Diensten vorgenommen werden. So wird einerseits sichergestellt, dass es transparent ist, ob es sich um eine „offizielle“ Äußerung oder um eine Privatmeinung handelt. Anderseits besteht bei getrennten Accounts auch bei Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses kein Problem, wem das im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit aufgebaute Kontaktnetzwerk „gehört“. All diese Punkte werden unter dem Stichwort der sogenannten Social-Media-Guidelines diskutiert. Dabei handelt es sich im besten Falle um ein umfassendes Regelwerk zum betrieblichen Umgang mit sozialen Medien.
Bei der Ausgestaltung und juristisch verbindlichen Umsetzung im Wege von Verhaltensvorschriften, arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder Betriebsvereinbarungen stehen wir Ihnen mit unserer juristischen Expertise gerne zur Seite. Dabei legen wir nicht nur auf die datenschutzrechtliche Seite Wert, sondern liefern Ihnen eine alle einschlägigen Rechtsbereich abbildende Lösung.
Selbst wenn der innerbetriebliche Umgang mit sozialen Medien reibungslos läuft, kann es sein, dass auch rein private Äußerungen von Mitarbeitern ein ungewollt negatives Bild seines Arbeitgebers zeichnen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mitarbeiter sich auf seinem privaten Profil in einem sozialen Netzwerk abwertend über ein Produkt äußert, welches von seinem Arbeitgeber hergestellt wird. Ergibt sich nun noch aus dem Profil des Kritisierenden, dass er für ebendiese Firma arbeitet, entsteht für jeden erkennbar ein negativer Rückschluss auf seinen Arbeitgeber.
Sollten Sie sich einer solchen Situation befinden, zeigen wir Ihnen gerne Möglichkeiten auf, wie Sie mit arbeits- und/oder medienrechtlichen Mitteln gegen solche Äußerungen vorgehen können.
Im Bereich des Urheber- und Medienrechts angesiedelt ist die Frage, ob und in welchem Umfang der Anbieter einer Social-Media-Präsenz nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch für die Äußerungen der Nutzer dieses Auftritts in Anspruch genommen werden kann.
Unsere zeitnahe und kompetente Beratung ermöglicht es Ihnen in diesen Fällen, Ihr Haftungsrisiko durch Ergreifen der richtigen Schritte zu minimieren.
Über die rein rechtlichen Dimensionen hinaus ist insbesondere der Umgang eines Unternehmens mit negativen Kommentaren von großem Belang für die Außendarstellung. Eine unachtsame Handhabung von negativen Nutzerkommentaren kann sich innerhalb kürzester Zeit zu einem PR-Desaster auswachsen, wenn sich die Netzgemeinde missverstanden oder gar zensiert fühlt.
Gerne beraten wir Sie in der Frage, wie Sie durch feinfühlige Kommunikation mit den Nutzern solche negativen viralen Effekte vermeiden können.
Häufig wird beim Aufbau von Angeboten in den sozialen Medien nicht beachtet, dass auch hier vielfältige Datenschutzvorgaben zu beachten sind. Sollen beispielsweise geeignete Bewerber mit Hilfe von sozialen Medien gewonnen werden, oder soll das Team anhand dieser Kanäle präsentiert werden, sind umfangreiche Vorgaben bezüglich des Mitarbeiter- und Bewerberdatenschutzes zu berücksichtigen.
Im Verhältnis zum Nutzer ist die datenschutzkonforme Einbindung von sogenannten Social-Plugins (etwa der „Gefällt-mir“/“Like“-Button von Facebook) von großer Wichtigkeit. Problematisch bei der Einbindung solcher Social-Plugins ist, dass diese standardmäßig mit den sozialen Netzwerken kommunizieren. Es werden bereits durch deren bloße Einbindung auf einer Website, also vollkommen unabhängig von einem Klick, Daten an den Betreiber des sozialen Mediums gesendet. Unser fachkundiges Team zeigt Ihnen gerne auf, wie Sie, beispielsweise mit Hilfe der 2-Klick-Lösung, Social-Plugins möglichst datenschutzkonform einbinden können, wenn Sie auf deren Einsatz nicht ganz verzichten möchten.
Warum ist KINAST die beste Wahl für Anliegen bezüglich Ihrer Social Media Aktivitäten?
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie KINAST als Ihren Partner zur Gewährleistung Ihrer Datenschutzkonformität im Bereich Social Media wählen sollten:
Umfassende Datenschutzexpertise
Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung und langjähiges Fachwissen im Datenschutzrecht hinsichtlch der Social Media Aktivitäten von Unternehmen.
Aktualität und Wissen
Wir halten uns kontinuierlich über aktuelle Datenschutzgesetze im Social Media Bereich auf dem Laufenden.
Maßgeschneiderte Lösungen
Wir unterstützen Sie aus datenschutzrechtlcher Sicht bei der Erstellung individueller, genau zu den Anforderungen Ihres Unternehmens passenden Strategien.
Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit
Wir behandeln Ihre Datenschutzinformationen mit höchster Vertraulichkeit und bieten Ihnen zuverlässige Unterstützung.
Ethik und Integrität
Wir setzen uns für den Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung ethischer Standards ein.
Kundenzufriedenheit
Unser vorrangiges Ziel ist Ihre Zufriedenheit und die Gewährleistung eines datenschutzkonformen Betriebs.
Bereit, die Social Media Aktivitäten Ihres Unternehmens datenschutzkonform zu machen und Datenschutzrisiken zu minimieren?
Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen bei Fragen zu datenschutzbelangen hinsichtlich Ihrer Social Media Aktivitäten unterstützen können.
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