Datenschutz für beratende Berufsgruppen

Angesichts zunehmend komplexer technischer und organisatorischer Prozesse innerhalb von Kanzleien und Consulting-Unternehmen stellt der Datenschutz in Form seiner rechtlichen und technischen Anforderungen eine wesentliche Pflicht im Rahmen der Organisation der unternehmerischen Abläufe dar.

Gesetzliche Vorschriften (z.B.: BDSG, TKG, TMG, StGB) enthalten vielseitige Compliance-Anforderungen hinsichtlich IT und Datenschutz, die diese der berufsspezifischen Regelungen (z.B. in BRAO, BORA GDPDU, GoBS, WPO, StBerG oder BOStB) im Sinne eines umfassenden Rechtsschutzes ergänzen.

Personenbezogene Daten von Mandanten und Mitarbeitern, Interessenten sowie Kunden (z.B. CRM-Daten), und die darauf bezogenen unterschiedlichen Datenkategorien lösen unterschiedliche datenschutzrechtliche Anforderungen aus, die es optimal in den Unternehmensprozessen zu berücksichtigen gilt.

In der konkreten Beratungstätigkeit sind zudem für den Mandanten unter Umständen weitere internationale Datenschutzregelungen (z.B.: Sarbanes-Oxley-Act / Sox, Basel II) relevant, die es als Dienstleister zu berücksichtigen gilt.

Wie wir Sie unterstützen:

Wir bieten nachhaltige Datenschutzberatung für

  • Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien,
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und
  • Unternehmensberatungen

Durch unser Team von Rechtsanwälten, welches über eine langjährige Erfahrung im IT- und Datenschutzbereich verfügt, sowie das breite Leistungsspektrum rund um den gesamten Datenschutz gewährleisten wir eine optimale Aufstellung Ihrer Kanzlei bzw. Ihres Unternehmens in allen datenschutzrelevanten Bereichen.

Externer Datenschutz für Ihre Kanzlei oder Ihr Unternehmen

Als externe Datenschutzbeauftragte bieten wir eine auf Audits und der anschließenden Schwachstellenanalyse Ihrer gesamten Tätigkeit basierende konzeptionelle, ganzheitliche Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Prozesse in Ihrem Unternehmen und stellen durch unsere Erfahrung ein Höchstmaß an datenschutzbezogener Sorgfalt sicher.

Von der Risikoanalyse und -bewertung Ihrer Auftragsdatenverarbeitung, über die sach- und fachgerechte Ausgestaltung der IT-Organisation, der Beratung hinsichtlich IT-Anwendungen (z.B. authentifizierter und verschlüsselter elektronischer Kommunikation) sowie anwaltlichen und steuerlichen Dokumentationspflichten, bis hin zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Datensicherungskonzepten (Backups) und Jahresabschlüssen sondieren wir rechtliche Problembereiche, um diese durch praxisrelevante Maßnahmen auf einen der erforderlichen Datenschutz-Compliance entsprechenden Stand zu bringen.

Datenschutzsupport für Ihre Mandatstätigkeit

Ebenso unterstützen wir Sie in Ihrer beratenden Tätigkeit auf dem Gebiet des Datenschutzes durch eine individuelle, auf Ihren Mandanten zugeschnittene Beratung hinsichtlich komplexer, nationaler und internationaler datenschutzrelevanter Sachverhalte oder Einzelfragen. Sie profitieren von unserer spezialisierten Erfahrung und gewährleisten dadurch Ihrem Klienten ein optimales Gesamtkonzept.

Vor allem die international erheblich variierenden Datenschutzniveaus sowie die Vielzahl an zu beachtenden Regelungen stellen dabei einen wesentlichen, praxisrelevanten Beratungsbereich dar. So sichern wir etwa Ihre Strategie in Fällen von eDiscovery ab, beraten Sie bei der rechtskonformen Planung von Intrusion Services und betreuen ebenso die Implementierung unternehmensintern notwendiger, präventiver Schutzmaßnahmen wie auch repressiver Untersuchungen von Datenbeständen zur Aufdeckung von Betrugs-, Korruptions- und Untreuefällen (z.B. Internal Investigations wie Email-Searches oder sonstige forensische Datenanalysen) sowie sonstigem wirtschaftskriminellen Handelns.

Als Berater in diesem Gebiet kennen Sie die Herausforderungen, die gerade durch den Charakter als Querschnittsmaterie entstehen. Den Teilbereich Datenschutz sichern wir für Sie, während Sie sich Ihren zentralen Aufgaben widmen können, etwa allgemeiner Präventionsberatung, Anti-Geldwäsche-Beratung oder auch detektivischer Analyse von Datenbeständen durch Wirtschaftsforensiker. Dabei klären wir eine Vielzahl von Fragen, wie etwa die, ob die Wiederherstellung von Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist, oder welche Maßnahmen der Dokumentation zu treffen sind, um die erforderliche gerichtliche Verwertbarkeit zu erreichen.

Datenschutz-Schulungen

Darüber hinaus vermitteln unsere erfahrenen Rechtsanwälte Ihren Mitarbeitern in speziell auf diese zugeschnittenen Datenschutz-Schulungen die für Sie relevanten Kenntnisse. Von der Einarbeitung in die allgemeinen Grundlagen bis hin zur fachbereichsspezifischen Weiterbildung einzelner Abteilungen (z.B. bzgl. Mandanten- oder Mitarbeiterdatenschutz, weltweite CRM-Systeme, Datenübermittlung, Archivierungspflichten und -möglichkeiten, Auftragsdatenverarbeitung etc.) sorgen wir für ein bestmögliche Sensibilisierung für datenschutzkonformes Verhalten im Unternehmen, welche dieses zuverlässig und krisensicher den steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen entgegentreten lässt.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihren Fragen und Beratungswünschen oder für ein Angebot – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

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