Wir veranstalten regelmäßig datenschutzrechtliche Schulungen und Seminare. Dies umfasst Veranstaltungen vor Ort bei interessierten Unternehmen sowie Schulungen in den Räumlichkeiten unserer Kanzleistandorte.

Die Teilnehmer unserer Seminare und Schulungen sind:

  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • IT- oder Personalleiter (oder sonstige Mitarbeiter dieser Abteilungen)
  • Qualitätsmanagement- und Compliancebeauftragte
  • interne Datenschutzbeauftragte
  • Personalvertretungen und
  • Betriebsräte
  • Mitarbeitende/Fachabteilungen

Unsere Schulungs-Themen Im Einzelnen:

Wir bieten Schulungen und Veranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Diese sind jeweils als Basisversion und für Fortgeschrittene konzipiert:

  • Branchenspezifische Datenschutzschulungen
  • Datenschutz im IT-Bereich
  • Datenschutz im Marketing-Bereich
  • Datenschutz im Personal-Bereich
  • „Datenschutzpraxis im Unternehmen“
  • „Datenschutzpraxis im Konzern“
  • „Mitarbeiterdatenschutz“
  • „Kundendatenschutz online und offline“
  • „Datenschutzmitbestimmung“

Hinzu kommen Schulungen für alle Mitarbeitenden/Fachabteilungen an, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung personenbezogene Daten verarbeiten bzw. mit der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen innerhalb des Unternehmens betraut sind.

Die obige Aufzählung ist auch nicht abschliessend, denn im Zuge maßgeschneiderter Datenschutzberatung erstellen wir auch regelmäßig individuelle Schulungen (z. B. zu speziellen Themen die für die Unternehmen relevant sind).

Inhalte und Leistungsumfang

In unseren Schulungen legen wir großen Wert auf die Darstellung der rechtlichen und technischen Grundlagen. Wir stellen zudem unterstützende Seminarmaterialien zur Verfügung und beantworten alle aufkommenden Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend. Darüber hinaus ist eine nachträgliche Betreuung mittels telefonischer oder elektronischer Korrespondenz für uns selbstverständlich.

Auch der Bezug zur Praxis spielt dabei eine besondere Rolle. Wir blicken auf die jahrelange Erfahrung als Datenschutzberater in diversen Unternehmen verschiedenster Branchen im In- und Ausland zurück. Dies ermöglicht uns, zielgerichtet auf Ihre praktischen Bedürfnisse einzugehen.

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr über die kommenden Termine.

Details zu unseren Schulungen

Branchenspezifische Datenschutzschulungen

Auch wenn Datenschutz ein Thema ist, welches jeden betreffen kann, gibt es immer wieder Besonderheiten mit denen man sich in bestimmten Bereichen auseinandersetzen muss. Beispielsweise sind für einen IT-Dienstleister technische und organisatorische Maßnahmen und die IT-Sicherheit wichtiger als z.B. für einen Personaldienstleister. In der Finanzbranche und in der Versicherungsbranche finden sich sogar teilweise weitere Regelungen des Datenschutzes. So gilt für Finanzdienstleister die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und im Versicherungswesen gibt es den von der GdV den Datenschutzkodex.

Ohne Kenntnis dieser Regularien und eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter erreicht man kein flächendeckendes Verständnis für den Datenschutz in dem jeweiligen Bereich. Man sollte sich also gut überlegen, ob man nur allgemein nach DSGVO schult oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind.


Unsere branchenspezifischen Datenschutzschulungen

Wir decken mit unserer Beratung viele Branchen ab und schulen auch regelmäßig in den unterschiedlichsten Unternehmen. Um einen vollständigen Überblick über unser Portfolio zu bekommen, schauen Sie doch einfach auf unserer Branchenseite oder Sie kontaktieren uns direkt.
Durch unsere breite Schulungstätigkeit, welche unsere Aufgabe laut der DSGVO als externer Datenschutzbeauftragter ist, können wir auf viel Erfahrung und verschiedenste Medien zurückgreifen, um nicht nur inhaltlich für Sie das beste Schulungskonzept zu erarbeiten. Vielmehr können wir Ihnen dabei helfen, auch langfristig Ihre Mitarbeiter aktuell und effektiv zu schulen.

Schulung – Datenschutz im IT-Bereich

Die IT-Abteilung ist eine zentrale Anlaufstelle in vielen Situationen und besonders, wenn es um die Verarbeitung von personenbezogene Daten geht. Durch die Administrationsrechte für die verschiedensten Systeme kann durch die IT-Abteilung auf eine Vielzahl von personenbezogenen Daten zugegriffen werden. Dies ist dann wichtig, wenn es um die Auskunft oder Löschung von Daten eines Betroffenen geht. Die IT-Abteilung kann hier regelmäßig die benötigten Informationen aufspüren und die entsprechenden Maßnahmen vornehmen.

Darüber hinaus spielt der IT-Bereich eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von personenbezogenen Daten. Diese kann nur mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen gewährleistet werden. Die Digitalisierung in allen Bereichen führt nun dazu, dass effektive Maßnahmen insbesondere auf technischer Ebene besonders umgesetzt werden können. Dazu kommen dann noch diverse IT-Richtlinien zu, welche von der IT verwaltet und umgesetzt werden.

Unsere IT-spezifischen Schulungen

Dabei ist es wichtig, die IT-Abteilung in den richtigen Bereichen zu schulen. Dazu bieten sich unterschiedliche Themen, welche Teil einer Schulung für die IT-Abteilung sein können:

  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • IT- bzw. Informationssicherheit
  • Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung
  • Auskunfts- und Löschbegehren von Betroffenen

Fragen Sie gerne unser ganzes Schulungsportfolio an. Wir können uns nicht nur inhaltlich mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen auseinandersetzen, sondern bieten auch noch eine Vielzahl von verschiedenen Medien (von Präsenzschulungen bis e-Schulungen), welche das Verständnis verbessern. Lassen Sie sich von uns beraten.

Schulung – Datenschutz im Marketing-Bereich

Wir bieten Ihnen Schulungen für den Datenschutz im Marketing-Bereich. Der Umgang mit Kundendaten stellt den Kern einer Marketing-Abteilung dar. Dabei führt die DSGVO zu regelmäßigen Konflikten mit dem eigentlichen Ziel der Marketing-Abteilung. Ziel ist es möglichst viele Leads aus den vorhanden Möglichkeiten zu ziehen und so zu einer Umsatzsteigerung zu kommen. Im Rahmen der DSGVO bedeutet dies, das Portfolio der DSGVO auszunutzen und so entsprechende Marketingmaßnahmen festlegen zu können. Dabei passiert es nicht selten, dass man sich in „Graubereichen“ bewegt und schnell auch mal eine Grenze überschreitet. Die Situation verschärft sich noch weiter, da man durch die Außenkommunikation schnell in die Medien geraten kann und dies zu schwerwiegenden Rufschädigungen führen kann.

Dabei setzt sich die Marketing-Abteilung in datenschutzrechtlicher Weise vor allem mit Einwilligungserklärungen und anderen möglichen Rechtsgrundlagen für eine Verarbeitung (wie das legitime Interesse) auseinander. Einwilligungserklärungen müssen so formuliert sein, dass der Kunde gewillt ist diese zu geben, aber auch in den Grenzen der Voraussetzungen der DSGVO. Das bedeutet vor allem, dass sie freiwillig gegeben werden muss und das der Kunde über die Verarbeitung vorher in Kenntnis gesetzt worden ist. Nicht selten sind auch die Betroffenenrechte ein Thema für die Marketing-Abteilung.
Um all diese Themen abdecken zu können ist es wichtig, die Marketing-Abteilung speziell in diesen Bereichen zu schulen. Insbesondere folgende Themen decken wir mit unseren Schulungen ab:

  • Richtige Formulierung von Einwilligungserklärungen
  • Rechtskonforme Datenverarbeitung im Marketing-Bereich
  • Cookies
  • Best Practice im Datenschutzrecht

Gerne stellen wir auch eine Schulung nach Ihren Wünschen zusammen und benutzen hierzu das Medium, welches am besten für Sie passt. Fragen Sie einfach bei uns an. Wir bieten nicht nur weitere Themen im Marketing-Bereich, sondern auch in vielen anderen datenschutzrelevanten Themen.

Schulung – Datenschutz im Personal-Bereich

Wir bieten Ihnen Schulungen für den Datenschutz im Personal-Bereich. Die Kernaufgabe der Personalabteilung ist die Mitarbeiterverwaltung innerhalb des Unternehmens. Nicht selten übernehmen die Mitarbeiter der Abteilung Aufgaben über die originären „Personalaufgaben“ hinaus (z.B. Lohnbuchhaltung). Ferner findet ein regelmäßiger Austausch mit Betriebsräten statt. Personalinformationssysteme, Leistungsbewertungen oder die Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen machen die Tätigkeit zusätzlich zu einem der datenverarbeitungsintensivsten Bereiche.

Gerade durch diese Vielzahl der Verarbeitungstätigkeiten, die in einer Personalabteilung durchgeführt werden, ist eine Schulung für Personaler im Unternehmen Pflicht. Denn, selbst wenn der Großteil verarbeiteter personenbezogener Daten regelmäßig auf Grundlage des Arbeitsvertrages verarbeitet werden, so existieren viele andere Themen bei denen in der Praxis regelmäßig Unsicherheiten auftreten. Darunter fallen z.B. die Verarbeitung von Bewerberdaten und ihre Speicherung sowie das Veröffentlichen von Mitarbeiterfotos in einem Intranet. Die Tatsache, dass verarbeitungsintensive Tätigkeiten immer auch fehlerbehaftet sein können, erhöht die Gefahr eines potentiellen Verstoßes und mithin auch eines Bußgeldes. Aus diesem Grund sind insbesondere im Personalbereich Schulungen unerlässlich.

Dabei behandeln unsere Schulungen unter anderem folgende Themenkomplexe aus datenschutzrechtlicher Perspektive:

  • Arbeiten mit Bewerberdaten
  • Aufbewahrungsfristen – Wie lange darf ich Daten behalten?
  • Fotos von Mitarbeitern
  • Betriebsvereinbarungen aus datenschutzrechtlicher Sicht

Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen die richtige Schulung für Sie zusammenzustellen und Ihre Personalabteilung bestens auf den Datenschutz im Arbeitsalltag vorzubereiten. Damit können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiterdaten in besten Händen sind.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihren Fragen und Beratungswünschen oder für ein Angebot – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

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