Telekommunikations-Datenschutz

Telekommunikationsdatenschutzrechtliche Anforderungen treffen heutzutage nahezu jedes Unternehmen. Praktische Fragen beginnen bei der nach wie vor kontrovers diskutierten Frage der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel wie Internet, Telefon sowie Email und deren Spannungsverhältnis zum Fernmeldegeheimnis gem. § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG). Aber auch die etwaige Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der Betrieb eigener oder im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung betriebene Call Center spielen eine im Alltag gewichtige Rolle bei der Gestaltung des Datenschutzes im Unternehmen. Oder im Konzern. Neben einer verzweigten Rechtsprechung gewinnen diese Bereiche zunehmend durch europarechtliche Vorgaben an Komplexität. Nicht nur Telekommunikationsdienstleister, sondern auch Unternehmen anderer Branchen haben sich in Ihrer Unternehmenspraxis eingehend mit telekommunikationsdatenschutzrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen.

Unternehmen außerhalb des TK-Sektors

Telekommunikationsdatenschutz muss Berücksichtigung in der Unternehmenspolitik eines jeden Unternehmen finden. Ein Unternehmen wird zum Beispiel schon dann als „Diensteanbieter“ angesehen, wenn es seinen Mitarbeitern die private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel gestattet. Die diesen Bereich praktisch umsetzenden Mitarbeiter, vor allem solche der IT-Abteilung, haben insoweit das Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG zu beachten, dessen Verletzung neben zivil- auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch im Call Center-Bereich wirken sich telekommunikationsdatenschutzrechtliche Regeln aus: Das Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen berührt gleichermaßen die Rechte der Mitarbeiter wie die der Kunden. In diesem Zusammenhang weist etwa der Einsatz von Dialern neben datenschutzrechtlichen außerdem wettbewerbsrechtliche und regulatorische Implikationen auf.
Wir entwickeln in diesem und weiteren Zusammenhängen praxistaugliche Konzepte, wie Sie diese und weitere telekommunikationsrechtliche Anforderungen in Ihrem Unternehmen sicherstellen können. Hierbei profitieren wir von unserer langjährigen erfolgreichen Beratungspraxis in vielfältigen Branchen und bieten Ihnen kreative Lösungsansätze, damit Sie Ihren eigentlichen Geschäftszweck stets im Auge behalten können.

TK-Unternehmen

Selbstredend betrifft das Telekommunikationsdatenschutzrecht insbesondere alle Telekommunikationsunternehmen. Neben den erwähnten Problembereichen sehen sich die TK-Unternehmen umfassenden Sonderfragen ausgesetzt. Dazu gehört in der aktuellen Diskussion zum Beispiel die Frage nach dem rechtskonformen Umgang mit IP-Adressen. Diese Frage muss aus zivil- und strafrechtlichem Hintergrund erörtert werden. Auch und gerade für TK-Unternehmen stellt sich die rasante technische Entwicklung als Innovationsmotor dar, der rechtlich zu begegnen ist. Zu den insoweit interessierenden Bereichen sind derzeit Geodatendienste oder Targeting zu nennen. Der Gesetzgeber kann hier oftmals nur mit zeitlicher Verzögerung reagieren. Doch die Unternehmenspraxis ist schon mit Aufkommen der Technik rechtskonform zu gestalten, ohne dass der Einsatz der Innovationen zum Schaden des Unternehmens unterbunden wird.

Wie wir Sie unterstützen:

Wir wirken darauf hin, dass die bereichsspezifischen Datenschutzregeln des TKG eingehalten werden – bei gleichzeitig größtmöglicher Sicherung Ihrer Geschäftsinteressen. Wir haben im Rahmen unsere Tätigkeit den gesamtem „Customer-Life-Cycle“ vor Augen und berücksichtigen die Verwendung von Bestands- und Verkehrsdaten vom Mediation Device bis hin zur Rechnungsstellung und Löschung. Wir schlagen Ihnen Audit- und Schulungskonzepte vor, die beispielsweise Ihre Systeme zur Kundenverwaltung, Abrechnung und Mitarbeiterverwaltung zum Gegenstand haben. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass sie auch der – unserer Beobachtung nach – stärker werdenden Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörden „gut aufgestellt“ begegnen können. Wir kennen die „Best Practise“, betreiben eine realistische Gefahrenabwägung und halten engen Kontakt zu den behördlichen Entscheidungsträgern. Wir nehmen Sie in Ihrer Stellung als Telekommunikationsanbieter wahr. Punktuelle Fragestellungen, wie

  • „Direktmarketing“,
  • „Einzelverbindungsnachweis“,
  • „Mitbenutzererklärung“,
  • „Bonitätsprüfung“,
  • „Auskunftsansprüche“,
  • „Missbrauchskontrolle“
  • „Location Based Services“ (LBS)
  • Geodatendienste / Targeting
  • Mobile Advertising via SMS / MMS

kennen wir aus unserer ständigen Beratungspraxis und lösen sie daher effizient, rechtlich nachhaltig und mit einem Blick auf die Außendarstellung Ihres Unternehmens.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Aber auch in allen Fragen zu Mehrwertdiensten (kostenpflichtige Servicerufnummern), Dialern bzw. TK-Anlagen und Nummerierung – hierzu gehören auch die Themen „Preisansage“, „Preisanzeige“ und „Preishöchstgrenzen“ – stehen wir Ihrer jeweiligen Fach- und/oder Rechtsabteilung beratend zur Seite und berücksichtigen hierbei nicht nur die technischen Entwicklungen, sondern vor allem auch die Positionen der einschlägigen Institutionen (u. a. Bundesnetzagentur oder Aufsichtsbehörden). Die sowohl praxisgerechte wie auch datenschutzkonforme Gestaltung von Billing-Prozessen (Online- und Offline-Billing) und die damit einhergehende Verarbeitung von Call Data Records (CDR) stehen für uns in diesem Zusammenhang ebenso im Fokus, wie etwa wettbewerbsrechtliche Aspekte.
Bei alledem legen wir größten Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den diversen Stellen im Unternehmen. Als „Schnittstelle“ zwischen Datenschutzrecht und Datensicherheit ist hier zum Beispiel der Datensicherheitsbeauftragte (vgl. § 109 Abs. 3 TKG) ein wichtiger Ansprechpartner, um ein einheitliches Vorgehen zwischen Datenschutz und Datensicherheit sicher zu stellen.
Diesen Herausforderungen stellen wir uns auch gerne in unserer Eigenschaft als externer Datenschutzbeauftragter. Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf.

Unsere Spezialisten:

Joel Debeljak Diplomjurist
Jan Erik Hellmuth, LL.M. Wirtschaftsjurist
Anais Kakrow Diplom-Juristin

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihren Fragen und Beratungswünschen oder für ein Angebot – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

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