Datenschutz Hotellerie

Die Hotellerie ist eine der datenintensivsten Wirtschaftszweige unserer Zeit. Die Arbeit in diesem Sektor beinhaltet viele datenschutzrechtliche Aspekte und Herausforderungen. Auf Grund ihrer Risikobehaftung wird die Hotellerie durch die Aufsichtsbehörden stark reguliert und kontrolliert. Prüfungen und Beschwerden sind hier fortlaufend relevant. Unsere Datenschutzexperten beraten die gesamte Branche; vom Hotelier, über große Hotelketten bis hin zu externen Dienstleistern der Hotels.
Grundsätzlich sind die Daten von Gästen in Hotels sehr sensibel und sehr persönlich. Zudem werden sie bereits zu Beginn z.B. bei einer Buchung/Anfrage eingegeben und genutzt. Die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die DSGVO geregelt. Wir helfen ihnen dabei einen gesetzeskonformen Ablauf, von der Aufnahme über die Speicherung bis zur Löschung der Daten zu realisieren.

Während eines Hotel-Aufenthaltes werden viele Verhaltensweisen/Verhaltensspektren des Gastes sichtbar, wie z.B. die Ess- und Schlafgewohnheiten oder die Freizeitaktivitäten. Dabei gilt es besonders die Persönlichkeitsrechte und die Integrität der Gäste zu wahren. Weil hier der höchstpersönliche Lebensraum der Gäste betroffen ist, müssen technisch-organisatorische Maßnahmen in besonderem Maße Beachtung finden. Auch bei einer möglichen Videoüberwachung im Hotel sind viele Aspekte und Spezialvorschriften einzuhalten.

Die Haftungsanfälligkeit ist insgesamt sehr hoch und nur eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem verheerenden Schaden betroffener Personen führen, welches aufsichtsbehördliche Bußgelder oder hohe Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann.

Wie wir Sie unterstützen:

Standardisierte Vorlagen sind in diesem Bereich kaum einsetzbar, weil die Datenverarbeitung konkret für jedes einzelne Hotel individuell abgebildet werden muss.

Sensible Daten

Des Weiteren kommen Mitarbeiter täglich in Berührung mit überproportional vielen sensiblen Daten der Gäste. Diese müssen von spezialisierten Datenschützern proaktiv und aus praktischer Sicht geschult werden; der Verantwortliche ist auch hier einem großen Haftungspotenzial ausgesetzt.
Marketing- und Sales-Abteilungen sind für alle Aktivitäten um Vermarktung und Verkauf eines Hotels zuständig. In der Hotellerie vertreten Marketing- und Sales-Abteilungen die Hotelmarke/ die Hotels nach außen und entwickeln sie ständig weiter. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen zum Beispiel zu Firmenkunden, Reisebüros und Reservierungsagenturen. In dieser Tätigkeit spielen ebenfalls viele datenschutzrechtliche Faktoren eine Rolle. Zu denken ist z.B. an Datenschutz im Rahmen von Bewertungsportalen oder bei der Verarbeitung zu Werbezwecken (z.B. auch beim Newsletter-Versand).

Ob als Berater oder als externer Datenschutzbeauftragter, wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen aber zugleich praxistauglichen Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen in der Hotelbranche. Wir tragen Sorge dafür, dass Sie wettbewerbsfähig bleiben.

Unsere Spezialisten:

Manuel Leidinger Rechtsanwalt
Trutz Mumot Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich mit Ihren Fragen und Beratungswünschen oder für ein Angebot – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

 

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