Datenschutz Consulting & Freie Berufe
Zu der freiberuflichen Tätigkeit (Consulting) gehören z.B. die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit von z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Architekten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und ähnlichen Berufen.
Die Datenschutz-Grundverordnung findet seit dem 25.05.2018 Anwendung. Durch die Umsetzung und Einhaltung entstehen für die freien Berufe ein hohes Maß an Bürokratie und zusätzlichen Kosten. Daraus ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen dem rechtssicheren Umgang mit Daten als höchstes Gut des Datenschutzes und der Praktikabilität der Umsetzung für die Freiberufler. Ebenfalls betroffen von den neuen EU-Datenschutzregelungen sind u.a. Apotheken, Kanzleien und Praxen der Freien Berufe.
Der Schutz personenbezogener Daten und von Kundendaten ist somit nun realer und wichtiger Bestandteil des Risikomanagements, auch bei freien Berufen und im Consulting.
Wie wir Sie unterstützen:
Wir beraten und erstellen für Sie, ihre Praxis oder Kanzlei Richtlinien für den Datenschutz und Ihre IT-Sicherheit. Zudem unterstützen wir Sie beim Aufbau einer passenden Datenschutzorganisation oder bei der Implementierung von Prozessstrukturen. Zudem helfen wir wenn nötig bei der Integration eines Datenschutzbeauftragten für Koordination und Kooperation mit den Aufsichtsbehörden. Für Ihren Bedarf organisieren wir alle notwendigen Schulungen und Seminare zur Sensibilisierung und Umsetzung aller relevanten Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit.
Unsere Spezialisten:
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