Datenschutz für
Banken und Finanzdienstleister

Siegel Kanzleimonitor 2022-23 & 2023-24

15 + Jahre Expertise

Datenschutz, Compliance & Informationssicherheit

65+ Rechtsexperten und IT-Berater

Internationale Mandanten
aus 35+ Ländern

Wir beraten Finanzinstitute und Dienstleister im Banksektor in sämtlichen Fragen der Datenschutzorganisation.
Neben den allgemeinen Verarbeitungsprozessen, dem Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten stehen Themen wie Kreditentscheidungsprozesse, grenzüberschreitender Datenverkehr und neue Technologien wie Cloud Computing oder Mobile Banking im Zentrum der Beratung. Wir prüfen neue entwickelte Produkte oder Prozesse gutachtlich oder begleiten ihre Entwicklung beratend.

Den weiteren Bedürfnissen des Finanzsektors entsprechend stehen wir unter anderem auch im Vorfeld einer Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard, kurz PCI-DSS, beratend zur Seite.

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Datenschutz für Banken und Finanzdienstleister

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Was hinsichtlich des Datenschutzes bei Banken und Finanzdienstleistern zu beachten ist

Der Banken- und Finanzdienstsektor ist durch viele spezialgesetzliche Verpflichtungen extrem stark reguliert und spätestens seit der Bankenkrise im allgemeinen Interesse. Zudem spielt der Datenschutz auf Grund des Bankgeheimnisses schon immer eine grundlegende, gewichtige Rolle in dieser Branche.

Mit nahezu jedem Arbeitsschritt können heutzutage personenbezogene Daten verarbeitet werden, digital, automatisiert und in großen Rechenzentren, ausgelagert bei Dienstleistern. Konten, Zahlungsvorgänge, Buchungen – ohne digitale Daten ist kein Geschäftsbetrieb möglich.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet die Digitalisierung vor allem die noch differenziertere Analyse bereits vorhandener und die umfassende Gewinnung gänzlich neuer Daten als einem der wertvollsten Rohstoffe der Zukunft.


Die Anforderungen zum Schutz der Daten bei Banken und Finanzdienstleistern sind entsprechend hoch. Hinzu kommen die Pflichten der Banken, Geldwäsche und andere Straftaten präventiv zu bekämpfen. Dies braucht Daten und Beobachtungen, die mit dem Datenschutz im Banksektor in Einklang zu bringen sind.

Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten?

Fünf Schritte zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften:

Vorstellung Ihres Unternehmens und Bekanntmachung von KINAST sowie aller relevanten Ansprechpartner. Besprechung des aktuellen Datenschutzaufbaus und der wichtigsten Datenschutzthemen.

Durchführen eines Datenschutz-Audits vor Ort oder anhand von Fragebögen, um den aktuellen Datenschutzstatus Ihres Unternehmens zu bewerten.

Dokumentation des aktuellen Datenschutz-Stands und gegebenenfalls Festlegen weiterer erforderlicher Maßnahmen.

Durchführen aller im Rahmen des Datenschutz-Audits ermittelten notwendigen Maßnahmen.

Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten und fortlaufende Beratung ab dem ersten Tag.

Geben Sie persönliche Finanzdaten an Dritte weiter?

Wenn es um die gemeinsame Nutzung von Daten mit Drittanbietern geht, müssen Banken und Finanzdienstleiser sorgfältig darauf achten, mit wem sie Informationen austauschen und welche Art von Daten ausgetauscht werden. Sie müssen sich vergewissern, dass alle Drittparteien berechtigt sind, die Informationen zu erhalten, und dass sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben. Wenn diese Weitergabe von Daten internationale Grenzen überschreitet, insbesondere außerhalb der EU, gibt es eine Vielzahl von DSGVO-Vorschriften zu beachten, einschließlich des internationalen Datenflusses, der Folgenabschätzungen für die Übertragung, Standardvertragsklauseln und vieles mehr.

Wir haben zahlreiche Mechanismen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Grundsätze der DSGVO entwickelt. Sie können Ihren Gewohnheiten folgen – wir schützen Ihre Daten mit unserer Expertise.

Unser Service für Sie

Unsere Rechtsexperten helfen Mandanten im Finanzsektor

Siegel Kanzleimonitor 2022-23 & 2023-24

Wir haben zahlreiche Mechanismen zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes entwickelt und berücksichtigen dabei die neuen Grundsätze der Allgemeinen Datenschutzverordnung.

Wir bieten Banken und anderen Finanzdienstleistern Beratungsleistungen zu allen Aspekten des Datenschutzes, einschließlich der Handhabung von Kunden- und Mitarbeiterdaten, Kreditentscheidungsprozessen, grenzüberschreitendem Datenverkehr und neuen Technologien wie Cloud Computing und Mobile Banking. Wir beraten Sie auch vor der Zertifizierung gemäß dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI-DSS).

Ihre Datenschutzexperten für die Banken und Finanzdienstleister

Jan Rübsteck

Jan Rübsteck

Rechtsanwalt | Geschäftsführer KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Was auch immer Ihre Fragen, Sorgen oder Bedenken sind –  wir liefern Ihnen alle Antworten, nach denen Sie suchen. Bitte zögern Sie nicht, sich mit unserem Team aus erfahrenen Anwälten und Datenschutzexperten in Verbindung zu setzen, um eine individuelle, zukunftssichere Lösung für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu erhalten.

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